Wichtige Hinweise zu Süßkirschen

Da es bei den Süßkirschen immer wieder Schwierigkeiten gibt und sie meistens größer werden, als unsere Garten- und Bauordnung es zulässt, sind diese in Duisburg nicht erlaubt.
 
Da die Süßkirschen höher als 4 m werden können und es keine Halbstämme gibt, sind sie spätestens bei Pächterwechsel zu entfernen.
 
Wir dürfen in diesem Zusammenhang auch auf folgende Informationen verweisen:


Süßkirschen - welche Unterlage ist geeignet ? (PDF, Quelle: Rheinland-Pfalz, Dienstleistungszentren ländlicher Raum)
 

Anmerkung:

In einem Schreiben des Verbandes  der Duisburger  Kleingartenvereine e.V., an die Wertermittler vom 23.10.2006, steht  unter Straßen-, Waldbäume, Koniferen und Süßkirschen (Halb- und Hochstamm) steht folgendes geschrieben:

Wie im Rundschreiben 04/06 vom 16.10.2006 bereits allen Vereinen mitgeteilt, hat sich für die Wertermittlung bei Süßkirschen (Hochstamm) folgendes geändert:

Der Vorstand des Verbandes hat beschlossen: Süßkirchen (Hochstamm) sind in den Kleingärten ab sofort nicht mehr zulässig. Eventuelle vorhandene  Bäume sind spätestens beim Pächterwechsel zu entfernen. Hier erfolgte eine Anpassung an die empfohlenen Richtlinien des Landesverbandes  Rheinland der Gartenfreunde e.V.